petek, 05.03.2021 01:00
Streitfrage Leihmutterschaft
Für eine Leihmutterschaft verpflichtet sich eine Frau meist gegen Bezahlung, das Kind eines anderen Paares auszutragen "Wunschkinder" werden sie genannt Immer mehr Eltern kommen mithilfe einer Leihmutter zum eigenen Kind In der Schweiz ist das Vorgehen verboten und höchst umstritten "Sternstunde"Moderatorin Olivia Röllin diskutiert mit ihren Gästen Ruth BaumannHölzle, Anika König und Antje Schrupp